Minimale Maße für einen Carport in Deutschland – aktuelle Bauordnung
Minimale Maße für einen Carport in Deutschland – aktuelle Bauordnung (2025/2026)
Die Planung eines Carports in Deutschland wirkt auf den ersten Blick unkompliziert. In der Praxis führt sie jedoch sehr häufig zu Unsicherheiten, insbesondere wenn es um die sogenannten „minimalen Maße” geht. Viele Bauherren suchen nach festen Zahlen in der Bauordnung – doch genau hier liegt das Problem: Die Bauordnung nennt in der Regel keine expliziten Mindestmaße für Carports.
Stattdessen regeln die Landesbauordnungen vor allem Höchstwerte, Abstandsflächen und die Frage, ob ein Carport genehmigungsfrei errichtet werden darf. In diesem Artikel erklären wir, was das konkret für Sie bedeutet und welche Maße sich rechtlich zulässig und praktisch sinnvoll bewährt haben.
Bauordnung in Deutschland – was bedeutet das konkret für Ihren Carport?
In Deutschland existiert keine einheitliche Bauordnung. Jedes Bundesland verfügt über eine eigene Landesbauordnung (LBO). Zusätzlich können Gemeinden über Bebauungspläne oder Satzungen weitere Vorgaben machen.
Was Sie immer prüfen müssen – unabhängig vom Bundesland:
maximale Fläche des Carports,
maximale Höhe der Konstruktion,
zulässige Bebauung an der Grundstücksgrenze,
Abstandsflächen (Grenzabstand).
Ein Carport, der in Bayern problemlos genehmigungsfrei ist, kann in Nordrhein-Westfalen oder Sachsen bereits genehmigungspflichtig sein. Deshalb sollte jede Planung standortbezogen erfolgen.
Carport als „offene Garage” – rechtliche Einordnung
Rechtlich wird ein Carport in Deutschland als offene Garage eingestuft. Das ist entscheidend, denn für offene Garagen gelten meist weniger strenge Anforderungen als für geschlossene Garagen.
Wichtig ist jedoch:
Ein Carport ist trotz seiner offenen Bauweise ein bauliches Anlagen und unterliegt den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung – insbesondere hinsichtlich Fläche, Höhe und Grenzbebauung.
Gibt es Mindestmaße für Carports? – Recht vs. Praxis
Mindestmaße laut Bauordnung
Die Bauordnung legt in der Regel keine Mindestmaße fest. Rechtlich relevant sind vor allem:
maximale Fläche (z. B. 30–50 m²),
maximale Höhe (meist bis 3,00 m),
maximale Länge an der Grundstücksgrenze.
➡️ Rechtlich zulässig bedeutet jedoch nicht automatisch praktisch sinnvoll.
Mindestmaße in der Praxis
In der Praxis ergeben sich Mindestmaße aus:
Fahrzeugabmessungen,
Komfort- und Sicherheitsanforderungen,
heutiger Fahrzeugentwicklung (SUV, E-Auto).
Praktische Mindestmaße für einen Carport (PKW)
Breite
Die absolute Untergrenze liegt bei 2,50 m. Diese Breite erlaubt das Abstellen eines Fahrzeugs, ist jedoch im Alltag unkomfortabel.
Empfehlung: 2,75–3,00 m, insbesondere bei regelmäßigem Ein- und Aussteigen.
Länge
Rein funktional reichen 5,00 m, allerdings nur für kleinere Fahrzeuge.
Empfehlung: 5,50–6,00 m, um ausreichend Bewegungsraum zu schaffen.
Höhe
Die minimale Durchfahrtshöhe beträgt 2,10 m.
Für moderne Fahrzeuge und zukünftige Anforderungen empfehlen sich 2,30–2,50 m lichte Höhe.
➡️ Fazit:
Minimal zulässig ≠ alltagstauglich. Wer heute nur das absolute Minimum plant, stößt morgen an Grenzen.
Carport ohne Baugenehmigung – was bedeutet „verfahrensfrei”?
In vielen Bundesländern dürfen Carports verfahrensfrei errichtet werden. Das wird häufig missverstanden.
Wichtig:
👉 Verfahrensfrei bedeutet nicht genehmigungsfrei.
Das heißt:
Es ist kein formelles Genehmigungsverfahren nötig,
alle bauordnungsrechtlichen Vorgaben müssen dennoch eingehalten werden,
das Bauamt kann jederzeit Unterlagen anfordern oder die Einhaltung prüfen.
Übliche Orientierungswerte:
Fläche: 30–50 m² (je nach Bundesland),
Höhe: bis 3,00 m,
Grenzbebauung: nur innerhalb festgelegter Grenzen.
Unterschiede zwischen Bundesländern – typische Beispiele
Bayern: häufig verfahrensfrei bis 50 m², vergleichsweise großzügig
Nordrhein-Westfalen: oft nur bis 30 m² ohne Genehmigung
Brandenburg / Sachsen: stärkerer Fokus auf Grenzabstände und Wandlängen
⚠️ Diese Beispiele ersetzen keine Prüfung beim zuständigen Bauamt. Gemeinden können zusätzliche Vorgaben machen.
Grenzabstand – der häufigste Fehler bei Carports
Die Bebauung an der Grundstücksgrenze ist einer der sensibelsten Punkte. In vielen Fällen ist ein Carport direkt an der Grenze zulässig, jedoch:
nur bis zu einer bestimmten Länge (häufig 6–9 m),
nur bis zu einer bestimmten Höhe (meist 3,00 m).
Ein Verstoß gegen den Grenzabstand kann zu:
behördlichen Auflagen,
Baustopp,
im schlimmsten Fall Rückbau oder Abriss führen.
➡️ Gerade hier empfehlen wir dringend eine schriftliche Auskunft des Bauamts.
Welche Carport-Größe ist heute sinnvoll? (2025–2026)
Aus unserer Erfahrung mit Carport-Projekten in Deutschland zeigt sich ein klarer Trend:
Fahrzeuge werden größer und höher,
E-Autos benötigen Platz für Ladeinfrastruktur,
immer mehr Bauherren planen Carports mit PV.
Daher sind Carports mit:
ca. 3,00 m Breite,
5,50–6,00 m Länge,
2,40–2,50 m Höhe
in der Praxis deutlich zukunftssicherer – sofern die Bauordnung es zulässt.
Checkliste: Was Sie vor der Bestellung eines Carports prüfen sollten
Welche Landesbauordnung gilt für mein Grundstück?
Ist der Carport verfahrensfrei oder genehmigungspflichtig?
Welche Grenzabstände sind einzuhalten?
Gibt es einen Bebauungsplan oder eine Gestaltungssatzung?
Reichen die Maße auch für zukünftige Fahrzeuge?
Benötige ich Platz für Wallbox oder Photovoltaik?
Diese Punkte sollten vor der Bestellung der Konstruktion geklärt sein.
Warum diese Punkte bei Marciniak besonders berücksichtigt werden
Bei Marciniak Ogrodzenia realisieren wir seit Jahren Carports für Kunden in Deutschland. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Probleme nicht aus der Konstruktion selbst entstehen, sondern aus unzureichender Abstimmung mit lokalen Bauvorgaben. Deshalb legen wir großen Wert auf realistische Dimensionierung und frühzeitige Klärung der Rahmenbedingungen.
Zusammenfassung – so planen Sie einen Carport regelkonform
Die Bauordnung in Deutschland gibt selten konkrete Mindestmaße vor. Entscheidend ist die Kombination aus:
rechtlich zulässigen Höchstwerten,
praktischen Mindestmaßen,
lokalen Vorgaben zum Grenzabstand.
Wer diese drei Ebenen sauber voneinander trennt und frühzeitig prüft, kann seinen Carport ohne spätere Probleme realisieren. Ein gut geplanter Carport ist nicht nur regelkonform, sondern auch langfristig nutzbar und zukunftssicher.
